§ 11 Willensmängel, Teil 2: Irrtumstatbestände und gleichgestellte Tatbestände: Unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung; Irrtum bei der Willensäußerung (§§ 119 I, 120 BGB): Erklärungsirrtum (§ 119 I Alt. 2 BGB), Inhaltsirrtum (§ 119 I Alt. 1 BGB), Fehlendes Erklärungsbewusstsein als Anfechtungsgrund?; Übermittlungsfehler (§ 120 BGB)