Noch § 7 Geschäftsfähigkeit: Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB), Zustimmungsfreie und zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte (§ 107 BGB), Rechtsfolgen der beschränkten Geschäftsfähigkeit, Besonderheiten bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 111 BGB), Zugang von Willenserklärungen an beschränkte Geschäftsfähige und Geschäftsunfähige