§ 5 Kaufrecht, Teil 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Forsetzung: teilweise Mangelhaftigkeit einer (teilbaren) Leistung, Vertraglicher Gewährleistungsausschluss, unselbstständige und selbstständige Garantie, Rechtsbehelfe des Käufers vor Gefahrübergang bei behebbaren und unbehebbaren Mängeln