Noch § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag: Einseitige, zweiseitige, sonstige mehrseitige Rechtsgeschäfte, formbedürftige und formfreie Rechtsgeschäfte, Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft - Trennungsprinzip, kausale und abstrakte Rechtsgeschäfte - Abstraktionsprinzip, bedingte und befristete Rechtsgeschäfte (§§ 158 ff BGB)