Podcast der Deutschen Anwaltauskunft

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - Urteil der Woche (479): Darf der Vermieter das Zusammenziehen von Paaren verhindern?


Entscheidet sich ein Paar zusammenzuziehen, bietet es sich manchmal an, dass der Freund in die Wohnung der Freundin zieht oder umgekehrt. Denn: Bei zwei Verliebten in zwei Wohnungen fallen kurz oder lang entscheidet man sich gegen die doppelte Miete.

Natürlich ist das gemeinsame Wohnen nicht nur rational begründet, auch romantische Motive spielen eine Rolle. Dieser Romantik kann aber schnell ein Ende gesetzt werden, wenn nämlich der Vermieter vom Zusammenziehen nichts wusste.

Der Mieter der betreffenden Wohnung muss sich vor dem Zusammenziehen die Erlaubnis des Vermieters holen. Das hat vor vielen Jahren der Bundesgerichtshof entschieden. Mieter, die eine solche Erlaubnis nicht vorab einholen, können später Probleme bekommen – bis hin zur Kündigung der Wohnung.

Das ist zumindest dann der Fall, wenn keine enge familiäre Verbindung besteht. Holt man etwa seine Kinder, die Eltern oder den Ehepartner in eine Mietwohnung, kann wohl von der Erlaubnis des Vermieters abgesehen werden. Besser ist es aber auch hier, vorsorglich erst einmal nachzufragen.

Gänzlich verbieten oder verhindern kann der Vermieter den Zuzug des Partners nicht. Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erklärt im Podcast, wie man vorgehen sollte.


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 April 15, 2016  2m