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Auslagerung der Geldwäscheprüfung auf Dritte


Für Fondsmanager bzw. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) ist es in der Regel lohnend, die gesetzlich vorgeschriebene Geldwäscheprüfung auf externe Dienstleister, sprich Dritte, auszulagern. Da sie selbst meist nur über begrenzte Ressourcen verfügen, lassen sich durch die Einbindung externer Experten die eigenen Geschäftsprozesse effizienter gestalten. Doch bei der Auslagerung der Geldwäscheprüfung sind diverse Vorgaben zu beachten.

Der Beitrag Auslagerung der Geldwäscheprüfung auf Dritte erschien zuerst auf Private Equity Magazin.


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 November 23, 2020  11m