Podcast der Deutschen Anwaltauskunft

Hörenswertes rund um das Thema Recht

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - Urteil der Woche (480): Einbindung von Facebooks Gefällt mir-Button auf Webseite verboten


Auf vielen Webseiten findet sich ein Facebook-Plugin, worüber Userinnen und User direkt die Fanpage liken können. Das verstößt aber gegen deutsches Datenschutzrecht, wie ein Gericht nun entschieden hat. Seitenbetreiber, die ein solches Plugin nutzen, sollten dieses nun von der Webseite entfernen, informiert die Deutsche Anwaltauskunft.

Konkret geht es um ein Plugin, das neben dem Like-Button noch die Facebook-Fanzahl sowie die Profilbilder einzelner Fans anzeigt. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass dieses Plugin nicht nur wettbewerbswidrig ist, sondern auch geltendem Datenschutzrecht widerspreche, da Daten über das Surfverhalten des Nutzers an Facebook weitergegeben werden, beispielsweise die IP-Adresse. Demnach müsse die Zustimmung des Nutzers zur Weitergabe der Daten eingeholt werden. Das aber tat das vor Gericht unterlegene große Modeunternehmen nicht. Die Verbraucherzentrale NRW hatte dagegen geklagt.

„Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, nichtsdestotrotz sollten Unternehmen, die ein solches Plugin nutzen, präventiv handeln“, rät Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Denn sobald die Entscheidung bestätigt sei, könnten Unternehmen dafür abgemahnt werden.

Viele Webseiten nutzen anstelle des recht umfangreichen Plugins den einfachen Facebook-Like-Button. Doch auch dieser könnte durch die Entscheidung rechtlich problematisch sein: „Das Gericht argumentiert, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Nutzer zu Werbezwecken ohne Vorabhinweis rechtswidrig ist. Und das ist beim einfachen Like-Button oft auch der Fall“, so Rechtsanwalt Walentowski.

Ausführlich dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.


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 April 18, 2016  3m