Den umstrittenen Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches hätte man schon längst abschaffen können und müssen, auch in ihrer Amtszeit, räumte die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin im DLF ein. Die Entscheidung, Ermittlungen auf Basis des Paragrafen zu erlauben, hätte so nicht von Kanzlerin Merkel getroffen werden müssen.
Herta Däubler-Gmelin im Gespräch mit Martin Zagatta
www.deutschlandfunk.de, Interview
Hören bis: 23.10.2016 08:15
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