Im Sinne des Naturschutzes ist der notwendige Ausbau der Solarenergie naturverträglich zu betreiben.
Der stark ansteigende Ausbau der Solarenergie in der Freifläche geht mit Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einher, die zentral für die Akzeptanz des Ausbaus in der Bevölkerung sein können.
Aufgrund mangelnder einheitlicher Bewertungskriterien und -maßstäbe fällt die Bewertung der landschaftsbildlichen Beeinträchtigungen mitunter stark vereinfacht und intransparent aus. Dies birgt das Risiko, dass andere Belange den Schutz des Landschaftsbildes in der Bauleitplanung überwiegen. Aufgrund der Erfahrung aus dem Bereich der Windenergie kann angenommen werden, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Solarparks zu einem zentralen Kriterium für die Akzeptanz dieses Ausbaus wird. Eine fachlich fundierte und transparente Bewertung der Schwere der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch einen Solarpark ist daher essenziell.
In einer aktuellen Publikation haben die KNE-Expertinnen Natalie Arnold und Julia Streiffeler (beide KNE) die Planungspraxis untersucht.