Podcast der Deutschen Anwaltauskunft

Hörenswertes rund um das Thema Recht

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Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - Urteil der Woche (482): Gastro-Bewertungen: Was dürfen Kritiker schreiben?


Die Bewertung durch andere Nutzer ist für Hotels und Restaurant Segen und Fluch zugleich. Nutzer dürfen und sollen auch bewerten, denn es gilt die Meinungsfreiheit. „Aber wer falsche Tatsachen behauptet, geht ein hohes rechtliches Risiko ein“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Die Gerichte neigen immer häufiger dazu, die Urheber zur Rechenschaft zu ziehen. „Wenn die Bewertung beleidigend oder sogar ehrverletzend war, kann dies sogar als Straftat geahndet werden“, erläutert Swen Walentowski. Die Verwendung eines Pseudonyms nützt dabei wenig, denn die Identität des Autoren muss der Portalbetreiber gegebenenfalls offenlegen.

Doch egal ob Laien oder professionelle Restaurant-Tester rezensieren – für Restaurantbesitzer können diese Kritiken ein Alptraum sein. Das ist natürlich dann der Fall, wenn sie dem Lokal schlechte Noten bescheinigen und damit seinem Ruf schaden sowie den Umsatz schmälern. Bei Kritiken im Netz kommt erschwerend hinzu, dass sie teils noch jahrelang zu lesen sind – selbst dann, wenn sich die Küche oder der Service längst verbessert haben.

Weil negative Restaurant-Bewertungen großen Einfluss auf den Umsatz haben können, wehren sich Gastronomen immer häufiger dagegen vor Gericht. Doch der Erfolg ihrer Klagen ist nicht garantiert. Denn die Grenzen für das, was Gastrokritiker schreiben dürfen, sind weit gesteckt. Grundsätzlich fallen Kritiken und gastronomische Testergebnisse in den Schutzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit. Dahinter müssen manchmal auch Persönlichkeitsrechte zurückstehen. Das hat etwa das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen deutlich gemacht.

Mehr dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft mit Swen Walentowski.


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 April 26, 2016  3m