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78 Tage dauerte im Frühjahr 2020 der Corona-Lockdown in Spanien. Zweieinhalb Monate, die nun auch steuerrechtliche Konsequenzen haben. Denn die Verjährungsfrist wird um exakt diesen Zeitraum eingefroren. Betroffen sind alle Steuererklärungen, in deren Verjährungsfrist der Alarmzustand fiel. Wie Verjährung generell in Spanien gehandhabt wird, was die Corona-Regel in der Praxis bedeutet und wer vielleicht davon profitieren kann, erklärt Thomas Fitzner, Assistent der Geschäftsleitung der PlattesGroup.