Das Superwahljahr 2021 ist eingeläutet, aber sowohl bei den anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als auch bei der Bundestagswahl im Herbst lautet das Mindestalter für die aktive Wahlberechtigung 18 Jahre. Vor über 50 Jahre wurde das Wahlrecht diesbezüglich letztmals auf Bundesebene angepasst und damals die Altershürde von 21 auf 18 Jahren gesenkt. Auf Initiative von Willy Brandt. Heute gibt es zwar in einigen Ländern das Kommunalwahlrecht ab 16, in wenigen Stadtstaaten und Ländern auch bei Landtagswahlen – aber trotz positiver Stimmen aus großen Teilen von SPD, LINKE und Grünen, wird die Frage einer größeren Wahlrechtsreform zwar immer mal wieder diskutiert, die Debatte jedoch nicht wirklich mit Elan betrieben. Für die neueste Episode von Turtlezone Tiny Talks gehen Dr. Michael Gebert und Oliver Schwartz den Pro- und Contra-Argumenten auf den Grund. Denn so wie Willy Brandt damals den Slogan „Mehr Demokratie wagen“ geprägt hat, könnte ein Wahlrecht für junge Menschen ab 12, 14 oder 16 Jahren frischen Schwung in die Demokratie bringen und vielleicht ja auch ein gutes Signal gegen Politikmüdigkeit sein? Oder sollte das Wahlrecht im Sinne von „Rechte und Pflichten“ auch weiterhin an die Altersregelungen für Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit gekoppelt sein und wie reformbedürftig sind diese? Eine spannende 20-Minuten-Debatte zum Wochenstart!