Ist das Kultur oder kann das weg?

Ist das Kultur oder kann das weg? – Was ist eigentlich Kultur? Brauchen wir sie wirklich? Was gibt uns Kultur? Und was ist sie uns wert? Diese und viele andere Fragen soll der neue Audiopodcast von Sarah Thöle und Felix Grädler beantworten. Die Motivation zu diesem Podcast entstand während der Corona-Krise, als immer deutlicher wurde, dass sowohl der Kultur selbst als auch den Kulturakteur*innen eine Lobby und damit dringend benötigte Unterstützung der Politik fehlt. Gleichzeitig hat die Krise aber auch für eine neue Wertschätzung von kulturellen Einrichtungen und Angeboten gesorgt und eine gesellschaftliche Debatte über ihren Wert losgetreten. In diese Diskussion wollen wir einsteigen und sie mit unserem Podcast vorantreiben. Sarah Thöle ist freie Kulturschaffende und bewegt sich mit ihren Projekten immer wieder auf schmalen Pfaden zwischen Hoch- und Subkultur. Felix Grädler dagegen betreibt mit der halle02 eine der größten Musikspielstätten Süddeutschlands und ist glühender Vertreter des Live-Musik-Erlebnisses. Im Gespräch zwischen dem vermeintlich ungleichen Duo werden aktuelle und zeitlose Themen der Kultur diskutiert...

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episode 8: Kulturfinanzierung und Kulturgerechtigkeit Teil I


wieso Kulturförderung neu gedacht werden muss

Seit Ende des 19. Jahrhunderts, mit Ausnahme der “Kultur für Alle”- und der “Demokratisierung der Kultur”-Bewegung in den 1970er-Jahren, hat sich bis heute an der angestaubten deutsche Kulturlandschaft nicht viel getan. Mehr denn je bemühen sich Bund, Land und vor allem die Kommunen um Bestandteil bzw. Bestandssicherung, was sich durch die Pandemie noch verschärfen wird.

Kulturförderung ist noch immer eine freiwillige Leistung und somit dem Goodwill der städtischen Verwaltung und dem von Kommunalpolitikern ausgesetzt.

Wikipedia: Kulturförderung ist die durch ein Gemeinwesen öffentlich finanzierte oder subventionierte Kultur. Im traditionellen Verständnis gehört hierzu die direkte Finanzierung öffentlicher Institutionen bzw. Kulturbetriebe (z. B. Theater, Museen, Bibliotheken) und privater Kulturschaffender (z. B. Filmförderung, Kunstvereine). Auch die Vergabe von Preisen und Stipendien durch öffentliche Institutionen zählt zur Kulturförderung.

Kulturförderung erfolgt in Deutschland auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene. Der stark ausgeprägte Föderalismus spiegelt sich bei der Förderung von Kunst und Kultur wider. Die Zuständigkeit der Kulturförderung ist in den Landesverfassungen verankert, so etwa in Art. 18 Abs. 1 der Landesverfassung für Nordrhein-Westfalen: „Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu fördern.“. Die Gemeinden leiten ihr Recht zur eigenständigen Kulturförderung direkt aus dem Grundgesetz ab. In Art. 30 des GG wird die Kulturhoheit der Länder festgelegt: „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine anderen Regelungen trifft oder zuläßt.“ In Art. 28 Abs. 2 GG heißt es zudem: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Aus juristischer Sicht ist jedoch diese vermeintliche Pflicht zur Kulturfinanzierung wegen der fehlenden Konkretisierung nur eine freiwillige Aufgabe. Von daher werden in Zeiten knapper öffentlicher Kassen häufig und zuallererst Gelder für kulturelle Zwecke gestrichen. Diesem Vorgehen wird von den Kulturschaffenden in letzter Zeit immer wieder das Argument der Umwegrentabilität entgegengehalten. Dieses beruht auf der Idee, dass staatliche finanzierte bzw. subventionierte Bereiche zwar keine direkten Rentabilitäten erwirtschaften, jedoch über den Umweg der zusätzlich getätigten Umsätze in der Region durchaus volkswirtschaftliche Gewinne generieren.


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 March 21, 2021  54m