Willkommen im Wald! Bis auf einige Ausnahmen in Schutzgebieten gilt in den Wäldern Deutschlands freies Betretungsrecht, geregelt durch das Bundeswaldgesetz. Egal ob Privatwald, Staatswald oder Kommunalwald, der Eintritt ist frei. Ein Freibrief ist das jedoch nicht, denn auch im einstmals rechtsfreien Raum der Räuber und wilden Tiere, schaffen heutzutage Regeln Sicherheit im Umgang mit Mensch, Rohstoff und Natur.