Ein neues Bosman-Urteil blieb dem Fußball erspart - Das Landesarbeitsgericht Mainz entschied im Fall Heinz Müller: Befristete Arbeitsverträge im Profifußball bleiben zunächst weiter zulässig. In der Sportshow erklärt Ralf Bockstedte, Rechtsanwalt und Dozent für Sportrecht am Sportbusiness Campus beim VfL Wolfsburg, das Urteil, spricht über mögliche Konsequenzen im Falle einer Revision und generelle Strategien, die Clubs aus diesem Urteil ableiten sollten.