Der Bundesgerichtshof wird sich bald mit Schadensersatzprozessen nach Art. 82 DS-GVO befassen müssen. Welches Verständnis liegt der DS-GVO zum Strafcharakter von Schadensersatzansprüchen zugrunde, wie beeinflusst das die Rechtsprechung des BGH. Sind Abtretungsmodelle und Legal-Tech rechtlich vertretbar? Inwieweit führt die Geltung der Datenschutzgrundverordnung zu neuen Rechtsfragen oder zu neuen Antworten auf Rechtsfragen? Welche grundlegenden Weichenstellungen stehen vor dem Hintergrund des neuen Rechts an für den BGH im Sandwich zwischen EuGH und Bundesverfassungsgericht an? Dr. Peter Allgayer, Richter am Datenschutzsenat des Bundesgerichtshofs, im DataAgenda Datenschutzpodcast.