Wer kennt es nicht? Ein Patient erscheint nicht zu seinem Termin ohne abzusagen. Eine ärgerliche Situation, besonders wenn ein größerer Eingriff geplant war. Was sagt denn die GOÄ zum Thema Ausfallhonorar? Und was kann man in rechtlicher Hinsicht tun? Das erklärt uns GOÄ-Experte Dieter Jentzsch und Rechtsanwalt für Medizinrecht Marius Mertineit.