Tausende Widerrufsbelehrungen bei Baukrediten waren in der Vergangenheit fehlerhaft. Kunden konnten deshalb ihre alten Kreditverträge widerrufen, und ihre Immobilie zu den aktuell günstigen Zinsen neu finanzieren. Damit ist am 21. Juni Schluss. Denn der Gesetzgeber hat der ewigen Widerrufsmöglichkeit einen Riegel vorgeschoben. Verbraucherschützer kritisieren, dass das Gesetz einseitig die Banken schütze, auf Kosten der Verbraucher. Schon vor Inkrafttreten der neuen Vorschrift haben sich Banken immer wieder geweigert, Widerrufe zu akzeptieren. Der SWR1-Radioreport Recht schildert dazu einen konkreten Fall aus Trier.