Alle Behörden des Bundes und der Länder dürfen sich
gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Das regelt Artikel
35 des Grundgesetzes. Für die Bundeswehr heißt das technisch-logistische
Unterstützung. Die reicht von der Versorgung mit Lebensmitteln über den Aufbau
von Feldbetten bis hin zu umfangreicher sanitätsdienstlicher Versorgung. Der
Nationale Territoriale Befehlshaber und Inspekteur der Streitkräftebasis,
Generalleutnant Martin Schelleis, erläutert, wie die Bundeswehr zurzeit ganz
konkret hilft.
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