Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit berücksichtigt werden, um den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu erreichen. Nun befürchten manche, dass mit dieser Entscheidung der Mindestlohn unterlaufen werden könnte.
Von Henry Bernhard
www.deutschlandfunk.de, Wirtschaft und Gesellschaft
Hören bis: 01.12.2016 13:11
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