Wie heute einer Pressemitteilung des VG Wiesbaden zu entnehmen war, hat das VG Wiesbaden am 01.12.2021 der Hochschule RheinMain den weiteren Einsatz des recht bekannten „Cookie“-Tools „Cookiebot“ untersagt.
Wichtiger Hinweis dazu sollte zunächst sein, dass es sich dabei um einen Beschluss im Wege der einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO handelt. Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Und da es sich hier um eine Entscheidung im sog. vorläufigen Rechtsschutz handelt, ist die Entscheidung selbst erst einmal mit „Vorsicht“ zu genießen. Mehr wissen wir, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen.
Für mich war diese Entscheidung aber Anlass dafür, eine kurze Podcastfolge zu der Thematik aufzunehmen, die du hier anhören kannst: