AG Zivilrecht

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Zivilstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da vor dem Staatsexamen die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft am längsten zurückliegt. Zwar findet in Sachsen-Anhalt vor dem Examen noch eine zwangsvollstreckungsrechtliche Arbeitsgemeinschaft statt, in der auch die grundlegenden Strukturen der zivilrichterlichen Arbeitsweise wiederholt werden. Allerdings liegt hier der Fokus aus meiner Erfahrung doch noch eher auf der Vermittlung des „neuen“ Zwangsvollstreckungsrechts, so dass die Wiederholung oft zu kurz kommt. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.

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episode 58: Folge 58 - Das Recht der GbR



Nach einer kreativen Pause, die aus verschiedenen Gründen länger ausgefallen ist, als ich gedacht habe, melde ich mich nun mit einer Folge zum Recht der GbR zurück. In der heutigen Folge werden die examensrelevanten Besonderheiten betrachtet, die zum Tragen kommen, wenn eine GbR besteht (wobei alleine schon das Erkennen einer Innengesellschaft eine Herausforderung in der Prüfung darstellen kann).







Gründung einer GbR, Gesellschaftsvertrag, Außen- und Innengesellschaft:



* § 705 BGB







Geschäftsführungsbefugnis:



* § 709 BGB* § 710 BGB* § 711 BGB* § 714 BGB







Beendigungsgründe der GbR (Kündigung, Auflösung):



* § 723 BGB* § 725 BGB* § 726 BGB* § 727 BGB* § 728 BGB







Die Auseinandersetzung der GbR:



* § 730 BGB* § 744 BGB* BGH, Urteil vom 26.06.2018, Az.: II ZR 205/16 – Zur analogen Anwendung von § 744 BGB auf die GbR


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 December 12, 2021  1h2m