Rolf Schwartmann im Gespräch mit NRW-Justizminister Peter Biesenbach und Oberstaatsanwalt Markus Hartmann von der ZAC-NRW. Telegram ist ein Messengerdienst, mit dem man individuell oder in Gruppen bis zu 200.000 Mitgliedern kommunizieren kann. Weil dort Gewaltaufrufe verbreitet werden, ist Telegram zu einem Problem für den öffentlichen Frieden geworden. Unterfällt der Dienst dem NetzDG und was hilft das? Kann man Telegram in Deutschland zur Not blockieren? Welche Auswege gibt es im Rechtsstaat?