Immobilien & Finanzierung einfach machen

Immobilien & Finanzierung einfach machen. Klingt easy. Ist es auch. Der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage reizt dich, aber das ganze Drumherum hält dich bisher noch davon ab? Verstehen wir. Wirklich. Nur zu gut. Daher finden wir: Es ist Zeit für die neue Ära des Eigentums! Jede:r soll Immobilien kaufen können. Sicher. Einfach. Fair. Und deshalb bekommst du jetzt auf die Ohren, wie das Investieren in Immobilien ganz einfach funktioniert und vor allem, wie das auch ohne ein dickes Konto geht. Hör mal rein. Und wenn du Fragen hast, die wir auch mal beantworten sollen, schreib uns gern an podcast@urbyo.com.

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episode 16: Die Hausverwaltung


Ein Must-have für's Gemeinschaftseigentum?

Starten wir also mit dem Gemeinschaftseigentum. Das gehört allen Eigentümer:innen. Kaufst du also eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, wirst du Teil dieser Eigentümergemeinschaft und erwirbst dadurch auch Anteile am Gemeinschaftseigentum.

Dabei heißt Anteil nicht, dass dir z. B. ein bestimmter Abschnitt des Treppenhauses gehört. Vielmehr ist es so, dass beim Kauf der Immobilie im Kaufvertrag und Grundbuch deine Miteigentumsanteile stehen.

Wenn sich aus der Teilungserklärung dann z.B. ein Eigentumsanteil von 10 % ergibt, dann gehören dir quasi 10 % am gesamten Gemeinschaftseigentum – also dann 10 % an jeder Stufe des Treppenhauses, 10 % der Tiefgarage und so weiter. Und natürlich trägst du auch 10 % der Kosten, die für das Gemeinschaftseigentum anfallen.

Und dabei kommt dann die **Hausverwaltung ** ins Spiel. Die ist nämlich der Profi, der weiß worauf es beim Betreiben eines Hauses ankommt. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet sich gemeinsam für eine Hausverwaltung, beauftrag und bezahlt sie.

Die Kosten hängen dabei ein von der Region und Größe der Anlage an – also, wie viele Wohnungen hat das Haus. In der Regel kannst du mit Netto-Gebühren zwischen 18 € und 30€ pro Wohnung und Monat rechnen.

Was du dafür bekommst? Bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist eine entscheidende Aufgabe die Instandhaltung. Also die Planung von Maßnahmen und eben auch die Durchführung. Ist beispielsweise die Klingelanlage defekt, kümmert sich die Hausverwaltung um Angebote und Beauftragung der entsprechenden Gewerke.

Die Kosten für solche Maßnahmen sind dann allerdings nicht in der monatlichen Verwaltungsgebühr drin. Dafür zahlst du extra in die Instandhaltungsrücklage.

Die Informationspflicht gehört auch zu den Aufgaben der Verwaltung. Einmal im Jahr wirst du zur Eigentümerversammlung eingeladen, bei der dann besprochen wird was alles ansteht

Ob deine Eigentümergemeinschaft eine Hausverwaltung braucht, ist natürlich ganz individuell. Im Grunde kann sich die Gemeinschaft oder einzelne Eigentümer:innen auch selbst darum kümmen. Allerdings ist das meistens nicht besonders praktikabel, denn es müssen gewisse Regeln eingehalten werden, die Kontoführung muss stimmen usw.. Am Ende ist es einfach sehr viel administrative Arbeit.

Die Hausverwaltung kümmert sich nicht zuletzt auch um alle Verträge, die eine Hausgemeinschaft schließt. Zum Beispiel den Vertrag mit dem Hausmeisterservice, mit Versicherungen und den ganzen Versorgungsbetrieben. Auch um die entsprechenden Zahlungen kümmert sich die Hausverwaltung. D. h. sie sammelt das Geld ein und erstellt dann einmal jährlich die Hausgeldabrechnung.

Diese Hausgeldabrechnung ist dann die Basis für deine eigene Nebenkostenabrechnung mit deinem Mieter bzw. deiner Mieterin

Übrigens: Gibt es Probleme mit der Hausverwaltung und möchte die Eigentümergemeinschaft ihr kündigen, geht das natürlich – unter gewissen Voraussetzungen.

Grundsätzlich hat der Verwaltervertrag eine begrenzte Laufzeit von höchstens fünf Jahren. Wenn der jetzt früher gekündigt werden soll, dann kann man den Verwalter oder die Verwalterin per Eigentümerbeschluss abberufen. In dem Fall muss aber die vertraglich vereinbarte Vergütung weitergezahlt werden. Es gibt aber natürlich auch außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten – insbesondere, wenn die Verwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, kann die Eigentümergemeinschaft einen Beirat einrichten. Im Grunde ist das eine freiwillige Sache – außer, es ist in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festgelegt.

Soweit also zur Hausverwaltung. Als Ergänzung dazu gibt es auch noch die Mietverwaltung – oder auch Sondereigentumsverwaltung. Was das ist erfahrt ihr in der nächsten Folge. Also, stay tuned!

Wenn du dich zur Hausverwaltung noch ein bisschen austauschen möchtest, stell deine Frage gern in der Urbyo Community oder melde dich direkt bei uns.

Du hast andere Themen, die dir unter den Nägeln brennen? Her damit: podcast@urbyo.com.


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 January 20, 2022  12m