Laut Statista wurden im Jahr 2020 ca. 38,52% der Ehen geschieden. Anlass genug, sich einmal darüber Gedanken zu machen, ob in solchen Fällen auch ein erbrechtlicher Handlungsbedarf besteht. Spoiler: Es ist überraschenderweise (ganz anders als sonst bei uns Juristen) gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. 00:00-01:02 Prolog 01:03-01:49 Sachverhalt 01:50-14:56 Rechtliche Erörterung 14:57-16:34 Epilog: die 3 Kernaussagen