Über die gemeinsame Verantwortung nach Art 26 DSGVO Heute geht es bei Jasmin und Marc, den beiden Datenschützern, um die gemeinsame Verantwortung nach Art 26 DSGVO. Dieses Konstrukt gab es im früheren Bundesdatenschutzgesetz nicht und so macht es schon seit der Einführung der DSGVO dem einen oder anderen etwas Kopfzerbrechen. Was soll denn jetzt bitte eine gemeinsame Verantwortung sein und wie grenzt sie sich zur Auftragsverarbeitung ab? Dem versuchen Jasmin und Marc heute auf die Spur zu kommen. Weil Marc sein gewohntes Equipment nicht nutzen konnte, ist die Tonqualität diesmal nicht so optimal. Beim nächsten Mal passt das wieder. Versprochen!