Podcast: Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis

WIR LEBEN VERTRIEBSRECHT! Deshalb schätzen unsere Mandanten, dass wir kompetent, engagiert und zuverlässig sind und dass wir uns durch professionelle Arbeitsweise auszeichnen. In unserem Podcast "Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis" besprechen wir Urteile aus dem Vertriebsrecht und geben praxisbezogene Handlungsempfehlungen! Kontakt: 0421 - 696 77 0 ▬ Kanzlei@evers-vertriebsrecht.de

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Nachbearbeitungspflicht bei Kündigung und Beitragsfreistellung (Teil 3)


In den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer einen Lebensversicherungsvertrag kündigt oder er ihn beitragsfrei stellen lässt, muss der Versicherer dem Makler Gelegenheit zur Nachbearbeitung gegeben. Das hat der Maklersenat des BGH entschieden. Was dies im Einzelnen für Sie als Makler bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis. Sie finden die Entscheidung auch im EversOK: https://ok-vertriebsrecht.de/dokument/2064049 (BGH, 08.07.2021 - I ZR 248/19 - EversOK) Kontakt: EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht T: 0421 696770 E: kanzlei@evers-vertriebsrecht.de


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 February 15, 2022  10m