Podcast: Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis

WIR LEBEN VERTRIEBSRECHT! Deshalb schätzen unsere Mandanten, dass wir kompetent, engagiert und zuverlässig sind und dass wir uns durch professionelle Arbeitsweise auszeichnen. In unserem Podcast "Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis" besprechen wir Urteile aus dem Vertriebsrecht und geben praxisbezogene Handlungsempfehlungen! Kontakt: 0421 - 696 77 0 ▬ Kanzlei@evers-vertriebsrecht.de

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Widerruf kein Fall der Nachbearbeitung (Teil 2)


Widerruft der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag, kann der Versicherungsmakler sich gegenüber der Forderung auf Rückzahlung des Courtagevorschusses nicht darauf berufen, ihm sei keine Gelegenheit zur Nachbearbeitung gegeben worden. Das hat der Maklersenat des BGH entschieden. Was dies im Einzelnen für Sie als Makler bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis. Sie finden die Entscheidung auch im EversOK: https://ok-vertriebsrecht.de/dokument/2064049 (BGH, 08.07.2021 - I ZR 248/19 - EversOK) Kontakt: EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht T: 0421 696770 E: kanzlei@evers-vertriebsrecht.de


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 February 15, 2022  9m