Schulungskosten und Seminarbeigaben werden vom Arbeitgeber bezahlt. Aber gilt das auch, wenn zu den Schulungskosten ein Starter-Set gehört? Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Tobias Gerlach klären diese knifflige Frage im heutigen Podcast.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163
Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on163