Das TTDSG ist für den Onlinedatenschutz zentral. Im Juli 2022 haben Wirtschaft und Aufsicht erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gesammelt. Eine zentrale Norm ist § 25 TTDSG, der den Zugriff auf Endgeräte regelt. Dr. Stefan Hanloser, Vice President Data Protection Law bei der ProSiebenSat.1 Group, Dr. Nina Herbort, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, zuständig für Telemedien und Webtracking, und RAin Yvette Reif, LL.M., stellv. Geschäftsführerin der GDD diskutieren mit Professor Dr. Rolf Schwartmann. In Teil 1 geht es um die Grundlagen des TTDSG und die Grundzüge von § 25 TTDSG. Wie weit geht die Reichweite der Einwilligung nach Abs. 1 im Verhältnis zu den gesetzlichen Erlaubnissen nach Abs. 2 und wie ist das Zusammenspiel der Norm mit der DS-GVO?