Peter Frey von Paytechlaw erklärt die Hintergründe, die entstanden, weil die Europäische Bankenaufsichtsbehörde im Februar 2022 Leitlinien über die Ausnahmen zu „Begrenzten Netzen“ im Sinne der PSD2 herausgebracht hatte. Zeitmarken: - 2:21: Was hat es mit der PSD2 und begrenzten Netzen auf sich? - 4:20: Begrenzte Netze vs. Unbegrenzte Netze - 5:50: Woher weiß man, worunter man fällt? Über Peter Frey Peter Frey ist Gründungspartner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er berät deutsche und internationale Unternehmen vornehmlich in den Bereichen Zahlungsdienste- & Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht sowie Geldwäscherecht und Outsourcing. Peter Frey ist Gesamtredakteur und Autor des Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht von Ellenberger/Findeisen/Nobbe. Er ist Mitglied des Fachausschusses für Regulierungsfragen des VuV (Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V., Frankfurt). Er hat an vielfachen Fachpublikationen mitgewirkt und gehört zum Stammautorenteam des Blogs „PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.“