Mit Lumen Gentium 9, Lumen Gentium 14 und Gaudium et Spes 22 liefert das Zweite Vatikanische Konzil drei Textstellen aus der Kirchenkonstitution (Lumen Gentium, 1964) und der Pastoralkonstitution (Gaudium et Spes, 1965), die Aussagen über die Heilsnotwendigkeit der Kirche treffen. Wie jedoch kommt es zustande, dass die getroffenen Aussagen inhaltlich nicht übereinstimmen? Und wie ist dieser Umstand eigentlich zu werten? Mit diesen Fragen hat Lukas Billermann sich bereits in seiner Magisterarbeit beschäftigt und gibt in dieser Folge Einblick in seine Überlegungen zu der Thematik.
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