Die sogenannten "Abbruchjäger" auf Ebay handeln rechtsmissbräuchlich, hat der BGH entschieden. Doch es bleibe nach wie vor unklar, wie man einen "normalen" Schnäppchenjäger vom Abbruchjäger unterscheidet, sagt der IT-Anwalt Christian Solmecke.
Christian Solmecke im Gespräch mit André Hatting
www.deutschlandradiokultur.de, Interview
Hören bis: 02.03.2017 11:19
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