Truck Talk – der FERNFAHRER-Podcast

Nichts ist naheliegender für uns als einen Podcast anzubieten. Denn unsere Hörer sind den ganzen Tag auf Achse - unterwegs von einem Kunden zum nächsten. Aber auch für Spediteure sind die Inhalte relevant. Der Podcast erscheint mit freundlicher Unterstützung von Mercedes-Benz Trucks. Aktuell dominiert ein Thema die Branche: Das Mobilitätspaket. Der FERNFAHRER-Podcast informiert daher in den nächsten Monaten vor allem zu den Neuerungen bei den Lenk- und wöchentlichen Ruhezeiten in den geänderten Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer (und Unternehmer). Götz Bopp, Experte zum Thema Sozialvorschriften der IHK der Region Stuttgart, und Jan Bergrath, langjähriger Fachautor des FERNFAHRER bringen einem heiter informativen Podcast von jeweils 30 Minuten (oder mehr) die wichtigsten Änderungen auf den gesetzlichen Punkt. In bislang geplanten zehn Episoden klären sie über die neuen Regeln und ihre möglichen Fallstricke auf. Zur Zielgruppe gehören in erster Linie die Fahrerinnen und Fahrer, die den Podcast unterwegs im Radio hören können – und so ihren Transportauftrag mit etwas Weiterbildung locker kombinieren können. Alle zwei Wochen neu.

http://www.fernfahrer.de/trucktalk

subscribe
share






episode 15: Tacho-Stunde #5:Wochenruhezeit


So übernachten Lkw-Fahrer rechtskonform

Der studierte Jurist Jürgen Franz, 63, aus Olching fährt auch aus Leidenschaft für den Beruf bereits seit 1993 Lkw. In seinem vorletzten Job für Bestlog aus Garching war Jürgen europaweit mit Pkw-Testfahrzeugen unterwegs, bis die Coronapandemie seinem Traumjob im Transport einen Riegel vorschob. Seit März 2021 fährt nun er nun für HeBa aus Kaufbeuren mit einem silberschwarzen Actros-Schubbodenzug innerdeutsche Touren. „In der Regel bin ich jedes Wochenende zuhause“, sagt Jürgen.

Über das Symbol „Bett“ werden alle Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen sowie die Urlaubs- und Krankheitsphasen erfasst. Regelmäßige Wochenruhezeiten dürfen nicht im Lkw verbracht werden.

Anders als alle anderen Arbeitnehmer haben Lkw-Fahrer die Pflicht, zumindest in jeder zweiten Kalenderwoche eine regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden Dauer einzulegen. In den anderen Wochen kann ebenso eine regelmäßige Wochenruhezeit oder alternativ eine reduzierte Wochenruhezeit eingelegt werden, die dann mindestens 24 Stunden und maximal 44:59 Stunden lang ist. „Wenn die Wochenruhezeit reduziert wird, muss der Fahrer die Differenzstunden zu den mindestens 45 Stunden einer regelmäßigen Wochenruhezeit innerhalb der folgenden drei Kalenderwochen ausgleichen“, sagt Götz Bopp. „Wenn eine reduzierte Wochenruhezeit von 35 Stunden eingelegt wurde, muss in den folgenden drei Wochen irgendeine tägliche oder eine andere wöchentliche Ruhezeit um zehn Stunden verlängert werden. Dadurch ist das grundsätzliche Schutzniveau der Fahrer sehr hoch.“ Ruhezeit 45 Stunden oder mehr - Unternehmer muss Unterkunft stellen

Wenn der Fahrer eine regelmäßige oder länger als 45 Stunden andauernde Wochenruhezeit unterwegs einlegt, muss er diese nach der Änderung der VO (EG) 561/2006 seit dem 21. August 2020 außerhalb des Fahrzeugs verbringen und dafür eine Unterkunft vom Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommen. Die Kosten trägt allein das Unternehmen und dieses muss auch sicherstellen, dass die Unterkunft geeignet ist, also beispielsweise über angemessene Sanitäreinrichtungen und eine angemessene Schlafgelegenheit verfügt. „Was genau das in der Praxis bedeutet, ist allerdings nicht trennscharf abzugrenzen“, so Bopp. „Bei Hotels und Pensionen ist davon auszugehen, dass die Anforderungen erfüllt werden.“ Es ist nur die Frage, ob diese einen im Idealfall sogar bewachten Lkw-Parkplatz haben. Um diesen Fragen zu entgehen, wäre es gut, wenn der Fahrer spätestens jede zweite Wochenruhezeit zuhause einlegt. Die Wochenruhezeit „dazwischen“ kann dann im Fahrzeug verbracht werden. Bestenfalls wird diese erst kurz vor Erreichen der 46. Stunde, beispielsweise nach 44 Stunden und 55 Minuten beendet“, so Bopp. „Dann ist der Ausgleich kein Problem.“ Sonderregelung: Zwei reduzierte Wochenruhezeiten hintereinander

Seit August 2020 können Unternehmen, die international Güter befördern, eine Sonderregel in Anspruch nehmen. Dadurch wird es ermöglicht, zwei reduzierte Wochenruhezeiten hintereinander einzulegen. Da diese im Fahrzeug verbracht werden können, ermöglicht diese Sonderregel es den Unternehmen, den Fahrer bis zu drei Wochen auf Tour zu schicken, ohne dabei für eine angemessene Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs sorgen zu müssen. „Die Details rund um die Sonderregel sind kompliziert und die Abläufe müssen akkurat geplant sein.“ Das wird ein Thema in der fünften Folge der Tachostunde. „Denn mit den Regelungen zum Ausgleich der beiden reduzierten Wochenruhezeiten hat der EU-Verordnungsgeber den Vogel abgeschossen. Bis heute, also knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften, kann niemand mit Sicherheit sagen, wie genau der Ausgleich rechtskonform abläuft. Und das, obwohl die EU-Kommission mehrere Fragen-Antworten-Kataloge veröffentlicht hat, die die Unklarheiten des Verordnungstextes eigentlich beseitigen sollten.“

Für Jürgen, der nun schon 44 mal mit gespendetem Mutterboden oder Rasen und mit Unterstützung seines Arbeitgebers freiwillig an diesen Wochenenden die Anwohner von Dernau im Ahrtal nach der Flutkatastrophe unterstützt hat, ist das allerdings kein Problem. „Die Gastfreundschaft der Bewohner von Dernau ist groß“, sagt Jürgen mit Augenzwinkern. „Ein rechtskonformes Bett im Ahrtal steht mir jederzeit zur Verfügung.“


fyyd: Podcast Search Engine
share








 August 26, 2022  57m