Ohrfeigen, Kopfnüsse, Schläge auf die Finger – Das waren früher anerkannte pädagogische Erziehungsmethoden an Schulen. In der sowjetischen Besatzungszone und somit auch in DDR wurde die Prüfelstrafe bereits nach dem Krieg verboten, in westdeutschen Schulen war sie weiterhin erlaubt, bis in den 1960er Jahren langsam ein Umdenken stattfand. In mehreren Bundesländern wird das sogenannte „Züchtigungsverbot“ an Schulen eingeführt. Und so stellt der Südwestfunk am 22. Oktober 1969 die Frage: Warum darf an Rheinland-Pfälzischen Schulen noch geprügelt werden? Ab 1973 war die Prügelstrafe auch an allen Schulen der Bundesrepublik untersagt. Das Züchtigungsverbot wurde in der Regel zunächst in den Schulordnungen festgeschrieben, bevor es auch gesetzlich verankert wurde.