Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast

Sie möchten beim Thema Datenschutz auf dem Laufenden bleiben, aber keine seitenlange Literatur wälzen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Juristen-Redakteurs-Duo. Alle 14 Tage bespricht c't-Redakteur Holger Bleich mit Joerg Heidrich aktuelle Entwicklungen rund um den Datenschutz. Joerg ist beim c't-Mutterschiff Heise Medien als Justiziar für das Thema zuständig und hat täglich mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu tun. Wechselnde Gäste ergänzen das Duo. Mehr Infos gibts unter https://heise.de/-4571821

https://heise.de/-4571821

subscribe
share






episode 70: Datenschutz in der Schule


Mit Daniel Sandvoß, Holger Bleich und Joerg Heidrich Mittlerweile hat an allen deutschen Schulen das neue Schuljahr begonnen. Aus diesem Anlass widmen sich Holger und Joerg in der neuen Folge dem Datenschutz in der Schule. Kompetent zur Seite steht ihnen dabei Dr. Daniel Sandvoß. Der Jurist lehrt als Hochschuldozent und übernahm 2018 die Leitung des Instituts für Digitalisierung und Datenschutz ID2. Daniel hat zum Thema Datenschutz und Schule promoviert und war an der Entwicklung der niedersächsischen Schulcloud beteiligt. Nach Ansicht von Daniel steht es um den den Datenschutz in Schulen nicht gut. Er vergleicht die Situation mit einem halb eingerissenen Bauklötzchenturm, gar einem "Trümmerhaufen", dem die Baumeister fehlen. Vieles, was die DSGVO fordert, können Schulen derzeit nicht umsetzen. Insbesondere die Dokumentationspflichten würden nicht erfüllt; es mangele an Verarbeitungsverzeichnissen, für die Risikoanalysen nötig wären. Daniel betont, dass in Schulen mit besonders sensiblen Daten nach Art. 9 DSGVO hantiert werde. Im Aufklärungsuntericht etwa geht es auch um sexuelle Orientierung, im Relegionsunterricht um Religionszugehörigkeit, und im Politikunterricht um politische Ausrichtung. Meist handelt es sich um die Verarbeitung von Daten Minderjähriger, was die Lage noch brisanter macht. Dem gegenüber stehen nach Daniels Darstellung überforderte Schulleitungen, die gemäß Datenschutzrecht als Verantortliche Stellen für die Datenverarbeitung fungieren, oft, ohne es zu wissen. Von den Kommunen erhalten Schulen oft wenig konkrete Unterstützung. Zwar drohen keine Bußgelder, weil Schulen öffentliche Stellen sind. Allerdings können Aufsichtsbehörden Verfügungen oder Anordnungen aussprechen, etwa Verbote des Einsatzes bestimmter Software.


fyyd: Podcast Search Engine
share








 September 9, 2022  1h9m