Podcast der hsp Handels-Software-Partner GmbH

In unserem Podcast informieren wir über aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Verfahrensdokumentation, Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung beim Bundesanzeiger, Rating von Jahresabschlüssen, etc. Alles Themen auf Basis unserer Produkte und Dienstleistungen. Dazu kommen Projektberichte und Meinungen von Partnern und Kunden über die aktuellen Entwicklungen in den genannten Bereichen.

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Grundsteuerreform ungelöst: Liebe Finanzverwaltung, wir müssen reden!


 

Die Umsetzung der Grundsteuerreform befindet sich auf den Zielgeraden. Mehrere Monate lang hatten die Betroffenen Zeit, ihre Feststellungserklärungen zu erstellen und bei der Finanzverwaltung einzureichen. Oder nicht? Bald endet die Frist, trotzdem sind viele Fragen ungeklärt. Quo vadis, Finanzverwaltung? Waldemar Krause, Steuerberater bei der Treuhand Hannover, hat sich intensive Gedanken zu den Unklarheiten rund um die Grundsteuer gemacht. Wie wird es weitergehen? Was ist mit den ungelösten Hindernissen, die nach wie vor existieren?
Waldemar Krause ist einer der vielen Steuerberaterinnen und Steuerberater in Deutschland, die sich aktuell mit der Grundsteuerreform beschäftigen. Er möchte heute stellvertretend die Fragen stellen, die bei seinen Kolleginnen und Kollegen rund um die Umsetzung der Reform aufgekommen sind. Insbesondere nennt Waldemar dabei die Zukunft der Grundsteuerreform: Was passiert genau nach Fristende oder nach der Abgabe der Feststellungserklärung?
Die erste Frage möchte Paul ins Gespräch bringen. Stichwort § 164 AO: Was mache ich, wenn ich den Steuerbescheid von der Finanzverwaltung bekomme? In einigen Bundesländern werden diese bereits verschickt. Waldemar sieht den § 164 als Rettungsanker, denn während der Festsetzungsfrist kann diese noch geändert werden. Hier stellt sich die Frage, ob Widerspruch eingelegt werden soll oder nicht. Darum geht es dann, wenn die Steuer zu hoch angesetzt wurde. Das Problem ist, dass die Festsetzung der Steuer erst am 1.1.2025 erfolgt. Da niemand in die Zukunft sehen kann, bestehen durchaus Zweifel, ob das Ganze so verfassungskonform ist.

Grundsteuerreform verfassungsrechtlich problematisch
Fakt ist, dass das aktuell zur Anwendung kommende System sehr pauschal aufgebaut ist. Dadurch werden einige Grundstücksbesitzer:innen automatisch benachteiligt sein. Beispielsweise hat Waldemar mal beim Gutachterausschuss in Niedersachsen angerufen, um zu erfragen, wie ein bestimmter Bodenrichtwert bestimmt wurde. Dort konnte man ihm aber nicht erklären, wie der Bodenrichtwert zustande gekommen ist. Dies sieht Waldemar als problematisch an, schließlich handelt es sich um einen der wichtigsten Faktoren bei der Berechnung des Grundsteuerwerts.
Gibt es also Abweichungen, wird pro forma Einspruch eingelegt, damit die Frist gewahrt bleibt. Dabei kann die Begründung später erfolgen. Stand heute kann Waldemar seinen Mandaten nicht sagen, wie hoch letztlich die Grundsteuer sein wird. Wie genau verfahren werden soll, steht auch bei Waldemar und
seinen Kolleginnen und Kollegen noch nicht fest. Als Beispiel vergleicht er aktuelle Grundstücke in Top- und schlechter Lage. Auf der einen Seite beträgt der Bodenrichtwert 20.000 Euro, auf der anderen vielleicht 400. Bei der Neuberechnung liegt die Toplage etwa beim Doppelten. Es war zu erwarten, dass die Höchstwerte sinken und die niedrigen Werte steigen. Doch viele Eigentümer:innen werden es nicht verstehen, wieso sie für eine schlechte Lage mehr Grundsteuer bezahlen sollen, während die Eigentümer:innen von Top-Grundstücken Geld sparen.
Paul hakt nach, ob Waldemar erwarte, dass vor Gericht nachverhandelt wird. Klare Antwort: Waldemar hofft sogar, dass Fälle vor Gericht landen. Denn nur Gerichtsurteile bieten ihm und seiner Branche Rechtssicherheit bei der Beratung. An dieser Stelle fragt Paul nach, was Waldemar von der Idee eines „Grundsteuer-Scanners“ in Opti.Tax halte. Dabei geht es um eine Funktion, die bei einem Grundstück die Möglichkeit bieten würde, verschiedene Szenarien und Fragen durchzuspielen. Beispielsweise könnte man schauen, wie sich das Grundstück mit einem anderen Berechnungsmodell verhalten würde. Auch können Grundbucheinträge unter der Abteilung II berücksichtigt werden. Ein benachbartes Grundstück kann etwa durch ein eing...


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 September 14, 2022  26m