Am 28. Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zu einer Beschwerde, die neun Beschwerdeführer*innen mit Behinderung, im Sommer 2020 eingereicht haben, verkündet. Die Beschwerdeführer*innen hatten zurecht gerügt, dass behinderte Menschen in Situationen auf Intensivstationen, bei denen nur noch knappe intensivmedizinische Ressourcen wie Beatmungsplätze und Intensivbetten vorhanden sind, bei der Entscheidung, wer diese Ressourcen erhalten darf, massiv benachteiligt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerdeführer*innen in seinem Entscheid Recht gegeben und die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die Diskriminierungen von behinderten Menschen bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Mittel gezielt entgegenwirken und verhindern. Der Beschluss ist ein sehr wichtiger Schritt in eine positive Richtung, damit behinderte Menschen eine faire und gleichberechtigte Chance auf intensivmedizinische Versorgung bekommen, selbst in Fällen, bei denen entschieden werden muss, wer diese Ressourcen erhalten wird.
Hans-Günter Heiden vom Netzwerk Artikel 3 (NW3), hat sich besonders stark in die Diskussion zur Triage mit eingebracht und durch die Erarbeitung von Stellungnahmen, Infomaterialien und digitalen Diskussionsplattformen, die Gesellschaft für das Thema sensibilisiert und einen konstruktiven Austausch befördert. Im Interview berichtet Günter Heiden von seinen Aktivitäten, gibt eine Einschätzung zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts und erläutert, was er sich vom Gesetzgebungsprozess der Bundesregierung erhofft.