Podcast der hsp Handels-Software-Partner GmbH

In unserem Podcast informieren wir über aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Verfahrensdokumentation, Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung beim Bundesanzeiger, Rating von Jahresabschlüssen, etc. Alles Themen auf Basis unserer Produkte und Dienstleistungen. Dazu kommen Projektberichte und Meinungen von Partnern und Kunden über die aktuellen Entwicklungen in den genannten Bereichen.

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GwG aktuell: So schützen Kanzleien sich und ihre Mandanten



Der Gesetzgeber macht ernst in Sache Geldwäsche-Bekämpfung. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen. Aber auch die Steuerberater:innen werden mit vielen Pflichten und Anforderungen konfrontiert. Wer nicht aufpasst, kann unbeabsichtigt in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Höchste Zeit also, dass sich Steuerberater:innen und Steuerkanzleien mit dem Thema Geldwäsche beschäftigen. Was sagt das Geldwäschegesetz? Wie wird Geldwäsche definiert? Wie sind Steuerberater:innen betroffen, wie können sie sich schützen? In „hsp live um 11“ hat Samuel Königshoven, Customer Success Manager der hsp, mit Wirtschaftsprüfer Stefan Dreßler gesprochen.
Gemeinsam mit zwei Partnern führt Stefan Dreßler eine Kanzlei in Traunstein in Oberbayern, ganz in der Nähe des Chiemsees. Außerdem ist er im LSWB (Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern) im Vorstand und in verschiedenen Ausschüssen tätig. Samuel möchte zunächst wissen, was der steuerliche Aspekt beim Thema Geldwäsche ist. Stefan erklärt, dass Geldwäsche oft in Zusammenhang mit Steuerhinterziehung durchgeführt wird. Seit dem 1. Januar 2020 sind Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Rechtsanwält:innen verpflichtet nach dem Geldwäschegesetz, kurz GwG.
Eigentlich sind die genannten Berufsgruppen Dienstleister. Doch der Gesetzgeber hatte einmal mehr eigene Pläne und brachte die Aufgezählten in eine Zwitterposition. Nun müssen die Fachleute zusätzlich aufpassen, was bei ihren Mandanten läuft. Diese neue Position bringt viel Unsicherheit mit sich. Im Strafgesetzbuch ist klar definiert, was Geldwäsche ist: die Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte. Per Definition ist hier die Geldwäsche bereits passiert. Das GwG verfolgt dagegen einen präventiven Ansatz: Geldwäsche soll verhindert werden. Sollte den Fachleuten in den Kanzleien also etwas Verdächtiges auffallen, müssen sie es melden. Verweigern können sich StB, WP und RA nicht. Kommen sie den Pflichten nicht nach, kann dies Konsequenzen haben – von einer Geldbuße bis hin zu berufsrechtlichen Strafen.

Geldwäscheprävention beginnt bei der Anfrage
Gibt es Indizien, an denen Beratende Geldwäsche erkennen können? Stefan antwortet, dass zunächst einmal die Praxis beleuchtet wird. Ist die Kanzlei oder die beratende Person auf eine Branche spezialisiert, in der das Geldwäscherisiko höher liegt? Besonders betroffen sind Branchen, in denen viel Bargeld verkehrt, gerade bei großen Summen unbekannter Herkunft. Ist die Kanzlei dagegen überwiegend für ärztliche Praxen tätig, spielt die Geldwäsche wahrscheinlich keine übergroße Rolle. Auch sollten die eigenen Mitarbeitenden vertrauenswürdig und verantwortungsvoll sein. Wichtig ist, alle Vorgänge und Abläufe genauestens zu dokumentieren.
Anschließend wird die Anfrage beleuchtet. Dabei werden grundsätzliche Fragen geklärt: Passt das Mandat zur Kanzlei? Kann der Mandant fachlich betreut werden? Bringt der Mandant aufgrund irgendeines Aspekts ein Risiko für die Kanzlei mit sich? Ist die Person diese, für die sie sich ausgibt – und welchen Hintergrund bringt sie mit? Samuel möchte wissen, was es mit den politisch exponierten Personen (PEP) auf sich hat. Stefan erklärt, dass es sich dabei um Personen handelt, die Dritte in irgendeine Sache involvieren möchten. Das bedeutet, die PEP nimmt eine passive Rolle in der Beschreibung ein. Bei der Betreuung von PEP besteht das Risiko für die Kanzlei darin, dass diese Personen häufiger in rechtswidrige Aktionen hineingezogen werden könnten.


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 February 15, 2023  30m