Gesamtlänge aller Episoden: 41 minutes
Duri Bonin hat in der letzten Podcastfolge ausgeführt, 96% der Strafverfahren würden mittels Strafbefehl erledigt. Richtig müsste die Aussage lauten, dass 95% der Strafverfahren nicht in einem Gerichtsverfahren (Anklage, Gerichtsverhandlung, Urteil) erledigt werden, sondern durch die Staatsanwaltschaft mittels Einstellungen/Sistierungen (51%) oder Strafbefehle (44%). Was Deliktskategorien anbelangt, so sind Vermögensdelikte am häufigsten, gefolgt von Strassenverkehrsdelikten. Es gibt bspw...
In der Schweiz werden rund 95% der Strafverfahren mit einem sogenannten Strafbefehl erledigt. Es ist von daher an der Zeit, dass sich Sandra und Duri Bonin dieser Form der Erledigung von Strafverfahren widmen: Was ist ein Strafbefehl genau? Wer kann wann einen solchen erlassen? Was kann man innert welcher Frist gegen einen Strafbefehl unternehmen? Etc.
Sandra und Duri Bonin unterhalten sich über das Recht, Einblick in die Untersuchunsgakten zu nehmen (Akteneinsichtsrecht). Dies führt sie zur Thematik, ob die beschuldigte Person Aussagen gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft tätigen soll, bevor sie die Vorwürfe im Detail kennt oder ob man sich klugerweise nicht vorerst auf das Aussageverweigerungsrecht berufen und die Akten studieren sollte.
Was ist eine Wahlstrafverteidigung? Was ist eine notwendige Verteidigung? Wann ist die Verteidigung eben notwendig und was bedeutet das für die Beweise? Was ist unter einer amtlichen Verteidigung zu verstehen? Was ist der Unterschied zwischen einer notwendigen und einer amtlichen Verteidigung? Weshalb sollte man sich vor einer Einvernahme beraten lassen? Diese und weitere Fragen besprechen Sandra und Duri Bonin in dieser Podcastfolge.
Ein Anwalt kann die beschuldigte Person jederzeit beiziehen; das ist immer möglich, sowohl bei der Polizei, wie auch der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Wenn man einen Anwalt beizieht, ist dies gemäss Duri Bonin auch kein Zeichen von Schwäche oder Schuld: Für eine Operation zieht man ja auch einen Arzt bei und operiert sich nicht selber...
Soll man zur Einvernahme als beschuldigte Person bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei etwas mitnehmen? Abgesehen von den Ausweispapieren rät Duri Bonin davon ab. Namentlich auch das Natel sollte man lieber Zuhause lassen. Wenn man die Vorwürfe dann genau kennt, kann man allfällige Entlastungsbeweise noch immer einreichen.
Sandra möchte von Duri Bonin wissen: Wenn man von der Staatsanwaltschaft eine Vorladung als beschuldigte Person erhält, was bedeutet dies? Es bedeutet erstens, dass ein Strafverfahren gegen einem eröffnet wurde und zweitens, dass der Staatsanwalt eine Einvernahme durchführen wird. Den Termin auf der Vorladung muss man wahrnehmen, es besteht eine Erscheinungspflicht...