In dieser Episode soll es darum gehen, wer, wann, wie ein Urheberrecht erhält und es nutzen kann. Im Zweifel sogar postmortal. Oder eben nicht. Auch geht es darum, wie lange ein Urheberrecht aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Und sogar Hitler hat es in die Sendung geschafft.
ShownotesProgrammcode ist ein immaterielles Wirtschaftsgut -> jeder Programmierer sollte ein Grundverständnis für Immaterialgüterrecht haben (neben Urheberrecht auch Patentrecht, Markenrecht, etc.)
obligatorische Vorbemerkungen
erste Facette: Urheberpersönlichkeitsrecht
zweite Facette: Verwertungsrecht in §§ 15 ff. UrhG
Schranken des Urheberrechts: §§ 44a ff. UrhG
Freie Software, Open-Source-Bewegung
praktischer Hinweis für Programmierer: Schaut auf eure SBOM!
netzpolitische Aspekte
im Gespräch erwähnt