Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

“Rechtsbelehrung” ist ein Jurapodcast, in dem monatlich aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt der Radiojournalist Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt.

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Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117


In dieser Folge tauchen wir zusammen mit unserem Gast, Dr. Sebastian Louven, tief in die Thematik des Digital Markets Act (DMA) ein.

Fairer Wettbewerb in digitaler Wirtschaft

Der DMA stellt einen Regulierungsrahmen der Europäischen Union dar, dessen Hauptziel es ist, einen fairen Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft sicherzustellen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf sogenannten „Gatekeepern“ – dominierenden Unternehmen, die den Zugang zu entscheidenden Märkten kontrollieren.

Unter diesen noch zu bestimmenden „Gatekeepern“ finden sich nicht nur Anbieter sozialer Plattformen wie Meta, sondern auch Suchmaschinen- oder Webbrowser-Anbieter wie Google, Marketingplattformen wie Amazon oder verschiedene Messenger-Dienste.

Der DMA bringt auch Vorteile für Verbraucher mit sich, während gleichzeitig die Geschäftsmodelle von großen Technologieunternehmen aus den USA wie Amazon, Google oder Meta stark eingeschränkt werden.

Kein „Threads“ wegen DMA?

Eine erste Reaktion auf den DMA ist die Entscheidung von Meta, die gesamte EU vom Zugang zur neuen App Threads auszuschließen. Diese Alternative zu Twitter erfreut sich großer Beliebtheit, vor allem dank der sofort großen Nutzerbasis, die auf die Verknüpfung von Threads mit Instagram zurückzuführen ist. Nutzer mit einem vorhandenen Instagram-Konto müssen die beiden Konten unzertrennlich miteinander verknüpfen.

Diese Zusammenführung von personenbezogenen Daten wird jedoch durch den DMA erheblich begrenzt. Angesichts der drohenden Strafe von bis zu 20% des Umsatzes bei Verstößen gegen den DMA scheint Meta kein Risiko eingehen zu wollen.

Interoperabilität bei Messengern

Im Kontext der Messenger-Dienste führt der DMA eine weitere Verpflichtung für große Messenger-Anbieter ein: die Pflicht zur Interoperabilität. Wir werden diskutieren, ob und wann es möglich sein könnte, beispielsweise mit WhatsApp-Nutzern über Telegram, Signal oder Threema zu kommunizieren.

Unser Gast: Dr. Sebastian Louven Dr. Sebastian Louven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, ist Partner bei der Louven Rechtsanwälte PartGmbB, einer auf Kartellrecht und Telekommunikationsrecht spezialisierten Kanzlei. Er ist Autor verschiedener Fachkommentare und war bereits in den Episoden 53 und 87 unser Gast. Mehr zu und von Dr. Louven: Webseite (https://louven.legal/), bei LinkedIn oder bei Twitter).

Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Sebastian Louven für seinen lehrreichen und spannenden Einblick in den DMA und wünschen unserer Zuhörern und Zuhörerinnen viel Vergnügen beim Zuhören.

Zeitmarken
  • 00:00:00 – Einführung in das Thema und Vorstellung unseres Gastes, Sebastian Louven.
  • 00:04:40 – Was ist das DMA und welche Aufgaben erfüllt es?
  • 00:17:00 – Was versteht man unter den „Gatekeepern“, auf die das DMA angewendet wird?
  • 00:21:30 – „Wenn die Kommission ihre Zähne zeigt“ – wie hoch sind die Bußgelder im DMA?
  • 00:34:00 – Verpflichtung zur Interoperabilität von Messenger-Diensten und die Aussichten auf eine tatsächliche Umsetzung.
  • 00:45:00 – Werden Anbieter von Messenger-Diensten mit Hilfe des DMA enteignet?
  • 00:51:30 – Verbot der Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Diensten (z.B. Instagram, Facebook und WhatsApp).
  • 00:59:00 – Ist das DMA der Grund, warum es kein Threads in der EU gibt?
  • 01:08:00 – Kein Geld für Meta wegen Mastodon?
  • 01:12:00 – Einschränkungen des selbstbegünstigenden Verhaltens von Amazon, Google und anderen Handels- und Werbeplattformen.
  • 01:19:00 – Kann das DMA gegenüber US-Unternehmen überhaupt durchgesetzt werden?
  • 01:23:00 – Haben die Lobbyisten von Meta und Google versagt?
  • 01:27:00 – Ab wann kommen die Vorteile des DMA zum Tragen?
Weiterführende Links
  • EuGH Urt. v. 04.07.2023, Az. C-252/21 – Entscheidung im Facebook-Verfahren – Der EuGH entschied, dass das Bundeskartellamt Datenschutzbestimmungen berücksichtigen und die Zusammenführung von Nutzerdaten untersagen durfte.
  • „Erste Klage gegen Plattformgesetz: Zalando will kein „systemisches Risiko“ sein“ – bei heise online.
  • „Was würde Karl Marx zur Datenschutz-Grundverordnung sagen?“ – Video des Vortrag von Dr. Malte Engeler bei der Digitalkonferenz re:publica 2023.
  • Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112 mit Dr. Malte Engeler.
  • TTDSG – Neue „Datenschutz“-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101 mit Dr. Simon Assion.

Der Beitrag Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.


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 July 20, 2023  1h37m