Abtreibung ist in Deutschland noch immer grundsätzlich verboten. Jetzt lässt die Bundesregierung prüfen, ob Abbrüche auch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden können. Wird eine alte Forderung der Frauenbewegung Wirklichkeit? (Folge vom 11.08.23)
Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag an verschiedenen Stellen angekündigt, die reproduktiven Rechte zu stärken, also Rechte, die mit Fortpflanzung zu tun haben. Der §219a, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibung, wurde abgeschafft, aber sonst ist bislang nicht viel passiert. In zwei Kommissionen wird nun über eine Neuregelung der Abtreibung, über die Eizellenspende und Leihmutterschaft beraten.
Was passiert da? Und was ist davon zu halten? Darüber diskutieren in der neuen Folge des Bundestalks die Fachredakteurinnen Dinah Riese und Nicole Opitz sowie Chefredateurin Ulrike Winkelmann mit Sabine am Orde, innenpolitische Korrespondentin der taz.
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