Wat issen eijentlisch ne Bürgerkonto? Das stell ma uns ma janz dumm und sagen, ein Bürgerkonto is wie ein E-Mail- oder Facebook-Konto, nur zur Kommunikation mit der Verwaltung. Wie das geht, was man da tun muss und wofür das gut ist erzählen wir euch in dieser Episode.
Ein Bürgerkonto, auch als eService-Konto bekannt, dient bei der Inanspruchnahme von Online-Verwaltungsdienstleistungen als Identifikation des Bürgers. Dabei gibt es verschiedene Authentifizierungsstufen, zum Einen ganz einfach mit Benutzername und Passwort, zum Anderen über die eID-Funktion des Personalausweises.
Was sind nun die Vorteile? Für den Bürger auf der einen Seite ist es von Vorteil, da er einmal seine Daten eingibt bzw. aus dem Ausweis auslesen lässt und dann für alle künftigen Dienstleistungen, die er beansprucht, diese Daten schon vorausgefüllt vorhanden sind. Das spart Zeit und minimiert Tippfehler bei der Eingabe.
Für Verwaltungseinheiten, also zum Beispiel eine Kommune, auf der anderen Seite ist der Vorteil, dass man den Bürger ganz genau identifizieren kann und sicher ist, dass auch der, der einen Antrag stellt, wirklich diese Person ist – zumindest bei einem Konto mit dem Personalausweis.
Derzeit befindet sich die Verbreitung von Bürgerkonten noch auf dem Vormarsch. Das Potential ist aber sehr groß, wie beispielsweise die Studie der Innovationsstiftung Bayrische Kommune zeigt. Hierzu gibt es auch bereits eine Folgestudie – dazu aber mehr in einer der kommenden Episoden unseres Podcasts.
Eine wichtige Rolle spielt dabei auch eIDAS, dieEU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.
Mehr Infos zu Bürgerkonten, eIDAS und weitere spannende Ideen sowie andere Einflüsse bekommt ihr, wenn ihr euch den Podcast anhört
NewsIT-Planungsrat verständigt sich auf gemeinsame eGovernment-Portale https://t.co/9atgWbhwKT #egov
— E-/Open-Gov München (@eogov_muc) 17. Juni 2016
#TMG ist durch! Kommunen, Bund u. Länder sollten mutig vorangehen und ihr #WLAN (er-)öffnen! @Habbel @bundesrat https://t.co/IErewiZoqK
— Saskia Esken (@EskenSaskia) 17. Juni 2016
Keine Störerhaftung bei öffentlichen WLANs: Bundesrat winkt Gesetzesänderung durch, https://t.co/oXVxfT6pGh
— offenenetze (@offenenetze) 17. Juni 2016
Jetzt mit offenen WLAN die Kommunen beleben! DStGB https://t.co/rLuROzVYV8
— Habbel (@Habbel) 17. Juni 2016
Wir sind etwas spät hier. Wir mussten noch unsere Zuständigkeit prüfen. #10yearsTwitter #lastbutnotleast pic.twitter.com/3IPtX7wSd6
— BMI (@BMI_Bund) 9. Mai 2016
Audiokommentare könnt ihr unter 08142 4629889 abgeben.
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