Wenn wir uns eine Cola oder ein Bier im Lokal bestellen, dann dürfen wir sicher sein, wo 0,2 drauf steht, sollen auch 0,2 Liter drin sein. Das haben Bundestag und Bundesrat am 05. November 1971 so beschlossen. Und deshalb heißt das Ganze auch Schankgefäßverordnung. Autor: Irene Geuer.