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„Ohne Aufwand geht es nicht“– VG Wort verteidigt neue Regelungen zu digitalen Lerninhalten


Texte auf dem Laptop lesen? Das könnte doch noch nach dem 1. Januar 2017 möglich sein. Bild: Juliette Leufke unter CC0-Lizenz

Darum gehts: Der „Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach Paragraf 52a Urhebergesetz“ regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten auf Online-Lernplattformen neu. Er sieht vor, dass Dozierende ab 1. Januar 2017 jeden digitalisierten Text der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden müssen. Studierende fürchten, dass Dozierende auf die Bereitstellung von digitalen Texten wegen des Aufwands verzichten. Im Interview erklärt Rainer Just, Geschäftsführer der VG Wort, dass diese mit der Einzelmeldung vor allem die sinkenden Lehrbuchverkäufe auffangen möchte.

Hochschulen aus neun Bundesländern verweigern Unterzeichnung

Immer mehr Universitäten und Fachhochschulen weigern sich, den Rahmenvertrag zu unterschreiben. Neu dazugekommen sind die Hochschulen aus Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. Davor hatten bereits die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen angekündigt, dem Vertrag nicht beizutreten.

Just von der VG Wort zeigt sich im Interview überrascht, dass die Universitäten sich weigern, den Rahmenvertrag zu unterzeichnen. Schließlich gebe es eine Gegenleistung: sie dürften Texte online stellen. Das war allerdings auch schon die letzten Jahre erlaubt – mit weitaus weniger Aufwand als nun geplant. Die Zeit sei vorbei, in der die Universitäten überhaupt keinen Aufwand hatten und nur eine Pauschale für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Texte zahlten, entgegnet Just. Konfrontiert mit einer Berechnung des Aufwandes für die Dozierenden verweist er auf die Routine, die sich erst einstellen müsse. Auf lange Sicht würde sich der zeitliche Aufwand reduzieren. Just wünscht sich daher mehr „Realitätsbezug“ bei den Universitäten.

Interview mit Rainer Just (VG Wort)

Rainer Just ist Geschäftsführer der VG Wort, die an Autoren, Übersetzer und Verleger Tantiemen auszahlt, die durch die Zweitverwertung ihrer Werke durch Digitalisierung, Kopien oder Verleih entstehen. Das telefonische Interview führte Andreas Hermwille, freier Radiojournalist, für das Campusradio Hertz 87.9 aus Bielefeld. Eine ungekürzte Fassung steht hier als mp3 zur Verfügung. Die schriftliche Version ist zum besseren Verständnis leicht gekürzt.

Andreas Hermwille: Ich wollte mit ihnen über den Rahmenvertrag für die Schriftwerke für Lehre und Forschung sprechen. Der ist jetzt knapp ein Monat alt und wurde mit der Kultusministerkonferenz ausgehandelt. Sind sie jetzt nach dem Monat noch zufrieden mit dem Ergebnis, vor dem sie stehen?

Rainer Just: Ja, an dem Vertrag ist lang gearbeitet worden. Da denke ich kann man schon zufrieden sein. Was jetzt auftritt sind Schwierigkeiten an den Hochschulen selber. Da sind auch wir nicht zufrieden, aber vor allem ist man unzufrieden, da ja diese Sache schon lange in Diskussion ist. Es hat ein BGH-Urteil 2013 gegeben. Dann ist das Jahr 2013 verstrichen, das Jahr 2014 verstrichen, das Jahr 2015, dann hat man nochmal eine Pauschale für das Jahr 2016 gemacht. Also so neu wie man jetzt tut, ist das Thema nicht.

„Für die Belastung kriegt man auch etwas“

Andreas Hermwille: Sie meinen also, die Hochschulen sollten nicht so überrascht tun, dass sie jetzt einer Einzelabrechnung begegnen müssen.

Rainer Just: Ja, denn es ist nicht erst seit gestern bekannt. Ich glaube, dass die Universitäten das immer ein bisschen von sich weggeschoben haben und gedacht haben, das wird schon irgendwie anders kommen. Und jetzt sind die natürlich in großer Zeitnot. Das sehen wir schon auch.

Andreas Hermwille: Was ich beobachtet habe ist: Die Universitäten sind nicht unbedingt unzufrieden damit, dass jetzt Einzelabrechnungen kommen, sondern über die Art und Weise, wie die Umsetzung kommen soll. Da habe ich gehört, dass es da Probleme geben soll. Es geht ja darum, dass jeder Dozent einzeln angeben muss, welche Texte in welchem Seminar gelesen werden, wie lang diese sind und von wem sie stammen. Dafür stellt die VG Wort eine Eingabemaske bereit. An der Uni Osnabrück gab es den Test, inwiefern diese Eingabemaske funktioniert und da kam man zu dem Ergebnis, dass die Lehrenden diese Eingabemaske als fast gar nicht bedienbar empfanden – als bürokratische Schikane und dass das der Lehre und Forschung schadet. Die Ergebnisse haben sie auch gesehen. Wie bewerten sie die?

Rainer Just: Die Ergebnisse, die sie ansprechen, kamen ab einem bestimmten Zeitpunkt in dieses Projekt hinein. Ich habe das nicht ganz verstanden, weil dieses Projekt am Anfang sehr gut lief. Es war ja am Anfang mal fraglich, ob das überhaupt technisch funktioniert. Und es ist der Beweis erbracht worden, dass das technisch gut und stabil funktioniert. […] Man übersieht völlig, dass man ja für die Meldung auch einen Gegenwert kriegt, nämlich, dass man diese Texte im Rahmen dieser Bestimmung einfach im Intranet zur Verfügung stellen darf. Es wird immer nur gesagt, es handelt sich um eine einseitige Belastung. Es handelt sich um eine Belastung, aber man kriegt ja auch etwas dafür.

Ich glaube, dass da im zweiten Teil dieses Pilotprojektes sehr viel Psychologie reingekommen ist. Wenn sie sich die Ergebnisse des Projektes anschauen, dann gibt es da zum Beispiel eine Zahl, dass die durchschnittliche Meldungszeit für so ein Text 3,78 Minuten gedauert hat. Die kürzeste Meldung, die lag bei 30 Sekunden und die längste bei 38 Minuten. Diese Zahlen sprechen auch ein bisschen für sich. Was ich toll fand an diesem Projekt, das übrigens von der Methodik gut gemacht worden ist, dass man auch festgestellt hat, dass die Betroffenen das psychologisch als über sechs Minuten empfunden haben. Tatsächlich war es ungefähr die Hälfte.

Nutzung von Lehrbüchern soll honoriert werden

Andreas Hermwille: Man war bei knapp vier Minuten, so habe ich das auch gesehen. Aber finden sie das nicht immer noch viel? Der Alltag in einem Semester besteht aus einer Veranstaltung, zu der man auch mal zwei Texte liest, wöchentlich. Das bedeutet – wenn wir von 15 Wochen ausgehen – für den Dozenten ein Aufwand von 15 x 2 x 4 Minuten [also 120 Minuten – die Redaktion]. Das ist am Ende doch eine ganze Menge, die man nur mit Bürokratie verbringt. Dementsprechend kam das dann auch bei den Lehrenden schlecht an. Muss es da nicht noch eine Möglichkeit geben, diese Zeit zu verkürzen, damit ihre Technik besser angenommen wird?

Rainer Just: Diese Fakten sind festgestellt worden im Rahmen des Pilotprojekts. Das heißt, dass überhaupt noch keine Routine vorhanden ist oder keine Lernkurve zum Tragen kam. Das wurde zum ersten Mal gemacht. Das ist wie bei jeder Tätigkeit, die man zum ersten Mal macht, dass das dann mit der Zeit einfach immer schneller geht, wenn da gewisse Routinen da sind. Von daher finde ich für ein Pilotprojekt den Schnitt von 3,7 Minuten eigentlich schon positiv. Wir haben auf Grund der Erfahrungen von Osnabrück das auch nochmal weiter vereinfacht.

Wir wollen diesen Meldeaufwand vor allem da, wo er für die Rechteinhaber wichtig ist. Das ist dann zum Beispiel der Fall, wenn Lehrbücher genutzt werden. Da ist es so, dass über die ISBN-Nummer zum Beispiel sehr komfortabel aus dem Verzeichnis lieferbarer Bücher sämtliche erforderlichen Produkt- oder Werkinformationen gleich vorgelegt werden. Das ist in der Zwischenzeit nochmal verbessert worden. Dagegen ist es so, dass Zeitschriften gar nicht so oft zum Einsatz kommen. Daher haben wir dort jetzt den Meldeaufwand reduziert. Man muss gar nicht mehr den Titel der Zeitschrift angeben, sondern nur noch, dass es sich um eine Zeitschrift handelt, wie viel Seiten das sind und wie viele Teilnehmer der Kurs hat.

Andreas Hermwille: Sie meinten, es ist wichtig, dass man bei Lehrbüchern diese Gebühr abführt, weil da die digitale Kopie den Kauf ersetzt. Ist das richtig?

Rainer Just: Ja. Und das ist bei Lehrbüchern besonders empfindlich, weil wo wollen sie denn Lehrbücher verkaufen außer an Universitäten? Das bedeutet ja letztendlich, dass der Autor, der für jedes verkaufte Buch ein Honorar kriegt, kein Honorar kriegen würde und der Verleger, der natürlich für jedes verkaufte Buch Umsatz macht, Umsatzeinbußen hat. Die kann er ja nicht kompensieren, weil das sind ja spezielle Werke, die ja überwiegend an der Universität letztendlich zum Einsatz kommen. Das heißt: Wenn sie dort nicht gekauft werden, wo sollen sie dann gekauft werden? Und deswegen hat man gesagt, wenn es so Nutzungen gibt wie im Intranet, dann muss dafür was bezahlt werden. Und das will man auch möglichst individuell verteilen, sodass die Inhalte honoriert werden, die tatsächlich genutzt werden.

Andreas Hermwille: Sie haben ja angesprochen, dass bei der Meldung eine Verbesserung stattfinden soll. Es gab von der Uni Osnabrück eine Einschätzung, inwieweit diese Verbesserungen greifen bei den weiteren Problemen, die es mit der aktuellen Technik gibt. Die Lehrenden brauchen Fortbildungen, um Lizenzen beurteilen zu können und es gibt die Regelung, dass man immer auch noch bei dem Verlag fragen muss, ob man den Text vielleicht direkt vom Verlag beziehen kann. Das ist ja auch noch Einiges an zeitlichem Aufwand, der da entsteht. Gibt es für diese Bereiche auch noch Ideen aus der VG Wort, wie man da den Unis entgegenkommen kann?

Rainer Just: Wir versuchen ja, zusammen zu arbeiten. Schauen Sie: Wenn wir jetzt einfach nur unser System durchziehen würden und die Universitäten ziehen ihr System durch, dann wäre das nicht zielführend. Wir haben starkes Interesse daran, dass man die Sache gemeinsam so gestaltet, dass sie für beide Seiten erträglich werden oder für beide Seiten mit möglichst wenig Aufwand verbunden sind.

Was wir aber auch sagen müssen ist, dass es nicht mehr möglich ist, auf der einen Seite überhaupt keinen Aufwand mehr zu haben und dann einfach eine Pauschale zu zahlen, während auf der anderen Seite die Verteilung an die Rechteinhaber, vor allem bei den Lehrbüchern, einfach nicht richtig entsprechend der Nutzung laufen kann. Und deswegen hat man den Meldeaufwand in bestimmten Bereichen reduziert, während man in anderen versucht hat, das zu automatisieren und es wirklich so bequem wie möglich denjenigen zu machen, die das melden müssen.

Ich gebe gerne zu, dass da jetzt am Anfang vor allem ein erstmaliger nicht geringer Aufwand ist. Auf der anderen Seite muss man es ja auch über eine längere Zeit sehen. Selbstverständlich hatten wir daran gedacht, dass nach einmaliger Meldung bei uns im nächsten Semester nicht nochmal alles neu gemeldet werden muss, sondern, dass man dann nur noch die neuen Texte melden muss […]. Das war auch einer der Gründe, weswegen ich zufrieden war mit diesen 3,7 Minuten. Denn da ist genügend Potenzial drin, dass man das noch viel weiter verkürzen kann, sodass sich dann der Aufwand für die Professoren und die Dozenten irgendwo reduziert auf Dauer.

„Ohne Aufwand geht es nicht“

Andreas Hermwille: Es gibt ja trotzdem immer noch die nächste Möglichkeit, wie man sie sehr reduziert. Das ist ja auch in dem Pilotversuch gezeigt worden. Und zwar, dass Lehrende statt den Aufwand auf sich zu nehmen, die Studierenden lieber wieder kopieren geschickt haben und weniger online gestellt haben. Inwiefern rechnen sie damit, oder ist das einkalkuliert?

Rainer Just: Das wissen wir nicht. Das ist nicht in unserem Einflussbereich. Ich kann nur dazu sagen: Ich kann zum Teil verstehen, dass man sich ärgert. Ich halte es aber nicht für sehr gut, dass an einer völlig anderen Stelle auszulassen. Es ist ja nur ein Verschieben des Aufwands in eine Richtung, wo derjenige kaum eine Chance hat, sich da irgendwo groß dagegen zu wehren. Ich halte es auch nicht für zeitgemäß, sondern ich muss ihnen auch sagen: […] Ich finde es nicht kundenfreundlich und ich glaube eher, der richtigere Weg wäre, dass man sagt: Okay, wir melden das, wir ermöglichen unseren Studenten den bestmöglichen Service, indem wir versuchen, mit der VG Wort das auf die Beine zu stellen. Und zwar, dass es so wenig wie möglich Aufwand bei uns bedeutet. Dass es Aufwand bedeutet, das ist klar, aber ohne Aufwand geht es nicht.

Andreas Hermwille: Mal angenommen, wir hätten folgendes Szenario: Die Universitäten unterzeichnen die Verträge und wir haben Anfang 2018 und die Nutzung von digitalen Texten bricht tatsächlich ein. Würden sie dann nochmal überlegen, da in Verhandlungen oder in Vereinfachungen zu kommen mit den Universitäten?

Rainer Just: Also das kann ich jetzt im Moment noch nicht sagen. Bei uns ist das momentan so, dass wir sozusagen die Arme öffnen und sagen: Liebe Universitäten, wir sind bereit dazu, mit euch zusammen das an euren Institutionen einzurichten. Natürlich können wir nicht in die Organisationen hineinreden, sondern das ist Aufgabe der Einrichtungen selber. Was wir machen können: Wir können versuchen, Instrumente zur Verfügung zu stellen. Wir sind auch bereit, für die großen Lern-Managementsysteme Schnittstellen vorzubereiten, sodass das möglichst integriert im Rahmen des Universitätsbetriebes ablaufen kann. […]

Andreas Hermwille: Sie haben das gerade schön beschrieben mit den offenen Armen. Ich kann von mindestens einigen Hochschulen berichten, dass es da wohl verschränkte Arme gibt. Die Landeshochschulkonferenz von Niedersachsen hat für alle Hochschulen in Niedersachsen bereits erklärt, man würde diesen Vertrag nicht unterzeichnen. Gerüchteweise habe ich ähnliches aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg gehört. Haben sie damit gerechnet, dass man sich in den Hochschulen dermaßen gegen ihren Vertrag auflehnt?

VG Wort ist überrascht über Reaktionen der Unis

Rainer Just: Sie haben es ja schon gesagt: Auch sie sind überrascht. Und von daher sind wir auch überrascht. Wir haben nicht damit gerechnet, dass es eine so kurzfristige ablehnende Reaktion gibt, sondern wir hatten uns wirklich erhofft und versprochen, dass man sich zusammensetzt und miteinander spricht, wie man das am besten macht. Das hatten wir gedacht, dass das passieren wird. Ich kann nicht die Verantwortung für Entscheidungen anderer in der Sache übernehmen.

Andreas Hermwille: Wie würden sie denn mit denen verfahren, die den Rahmenvertrag nicht unterzeichnen?

Rainer Just: Wir müssen erstmal sehen, wer das alles ist. Ich kann bestätigen, was sie gesagt haben über Bayern, Baden-Württemberg und ich habe auch gehört von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. Ich bin da wirklich überrascht, weil ich gedacht habe, dass das Ganze konstruktiver angegangen wird. Wie ich zu Beginn gesagt habe: Das ist nicht nur eine einseitige Geschichte, die einem da auferlegt wird, sondern man bekommt ja was dafür. Ich kann einfach in einem Intranet entsprechend den Kriterien des Paragrafen 52a Texte für die Studierenden einstellen und zur Verfügung stellen. Das ist eine Leistung und eine Gegenleistung. Ich würde das verstehen, wenn das jetzt eine Verordnung ist, wo nur Aufwand erzeugt wird und man keine Gegenleistung dafür kriegt.

Andreas Hermwille: Ich glaube, das ist die Wahrnehmung der Hochschulen und der Länder.

Rainer Just: Ja, ich glaube, da haben sie irgendwo recht. Vielleicht ist es ja auch so, dass das jetzt eine erste Reaktion ist und wie das manchmal so im Leben ist: Manche Menschen, die denken nach der ersten Reaktion dann auch noch drüber nach. Man sagt ja immer so schön: Wenn man mal drüber schläft, schaut es am nächsten Tag ein bisschen anders aus. Vielleicht kehrt da noch irgendwo etwas Realitätsbezug ein.

Danke an Sven Braun für die Transkription.

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 November 10, 2016  15m