Ratgeber

Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.                        

https://www.srf.ch/audio/ratgeber

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Wann kann ich im Laden etwas zurückgeben, weil es nicht passt?


Grundsätzlich gibt es in der Schweiz kein Rückgaberecht-auch wenn viele Läden Gekauftes zurücknehmen. Das passiert ab und zu: Ein Fehlkauf Die Farbe des Pullovers passt doch nicht, oder das eben gekaufte Buch liegt kurz später auf dem Geburtstagstisch, als Geschenk. Und nun? Kann ich die Waren im Laden zurückgeben und erhalte das Geld zurück? Nein, in der Schweiz kennen wir kein Rückgaberecht. Wenn Verkäufer Waren zurücknehmen und dafür das Geld erstatten oder einen entsprechenden Gutschein ausstellen, dann ist das die reine Kulanz der Läden. Einzige Ausnahmen: Sogenannte Haustürgeschäfte und Versicherungsverträge Bei Haustürgeschäften gilt bei Verträgen das Widerrufsrecht. In Situationen, in denen Kundinnen und Kunden von Verkäufern überrumpelt werden könnten. An der Haustür zum Beispiel, auf der Strasse oder am Telefon. Wer so einen Kaufvertrag unterschreibt, hat sieben Tage Zeit, diesen schriftlich aufzulösen. Seit 2022 gilt im Versicherungsvertragsgesetz: Ein Versicherungsnehmer hat nach Vertragsabschluss 14 Tage Zeit, um den Vertragsabschluss zu widerrufen.


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