Das Bundesarbeitsgericht hat für Arbeitnehmer in Elternzeit eine neue Tür in Sachen Teilzeit geöffnet. Denn nach einem aktuellen Urteil können diese während der Elternzeit mehrfach ihre Arbeitszeit verringern. Und dies mindestens zweimal auch gegen den Willen des Arbeitgebers. / Quelle: ÄrzteZeitung / Bundesarbeitsgerichts, Az.: 9 AZR 461/11