Ein Sammler fragt einen ehemals indizierten Pornofilm bei der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdete Schriften“ an. Die hatte den Film einstmals indiziert – und weigert weiterhin, das Video herauszugeben. Daraufhin klagt der Pornoliebhaber: er gewinnt und verliert am Ende doch. „fragdenstaat.de“ erklärt, was man daraus lernen kann. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/kultur/ifg-70er-jahre-porno