Die Entscheidung ist historisch: Im Juli 2016 beschloss der Bundestag einstimmig, dass sich strafbar macht, wer einer Person gegen deren "erkennbaren Willen" sexuelle Handlungen aufzwingt. Jetzt ist die sexuelle Selbstbestimmung per se geschützt - zumindest theoretisch.
Von Beate Hinrichs
www.deutschlandfunk.de, Dossier
Hören bis: 26.08.2017 20:15
Direkter Link zur Audiodatei